Das zweite Pflegestärkungsgesetz, mit dem die bisherigen drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt werden, wurde am 13.11.2015 vom Bundestag beschlossen. Das Gesetz tritt am 01.01.2016 in Kraft. Eine Zustimmung des Bundesrates ist nicht erforderlich.

Im Mittelpunkt dieses Gesetzes steht der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff, welcher allerdings erst am 01.01.2017 in Kraft tritt und sich an dem tatsächlichen Unterstützungsbedarf orientiert. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff bringt ein neues Begutachtungssystem mit sich. Die Einstufung erfolgt zukünftig nicht mehr nach Pflegestufen, sondern nach Pflegegraden.